Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Ab 2023 sind Unternehmen gemäß dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) dazu verpflichtet, in ihren Lieferketten angemessene Maßnahmen zur Beachtung von Menschenrechten und Umweltschutzstandards zu ergreifen. Diese Gesetzgebung stärkt die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz in globalen Lieferketten, indem sie Unternehmen zur Umsetzung klar definierter Sorgfaltspflichten verpflichtet. Durch die Implementierung der Sorgfaltspflichten werden Unternehmen dazu angehalten, potenzielle Risiken zu identifizieren und Präventivmaßnahmen zu ergreifen. Dies trägt nicht nur zum Schutz von Arbeitnehmern, Gemeinschaften und Ökosystemen bei, sondern stärkt das Vertrauen der Verbraucher in die Produkte und Dienstleistungen, die sie nutzen.

Die Liebelt Gebäudedienste GmbH & Co. KG unterstützt die gesetzgeberischen Initiativen hinsichtlich nachhaltiger Lieferketten und ist sich der nationalen und globalen Bedeutung bewusst.

 

Sauberkeit leben und erleben – unser erklärtes Ziel seit über acht Jahrzehnten. Sauberkeit ist ein Wert, den Menschen seit Jahrhunderten mit Ordnung und Zuverlässigkeit verbinden.

Eine sozial verantwortungsvolle Unternehmensführung und ökologisches Handeln sind die Grundvoraussetzungen für unsere erfolgreiche Dienstleistung.

Mit umfangreicher Erfahrung und sieben Standorten ist Liebelt Gebäudedienste GmbH & Co. KG ein zuverlässiger Partner für Reinigungsdienstleistungen. Von der einfachen Reinigung einzelner Gebäude bis hin zur Erstellung ausgereifter Reinigungskonzepte für gesamte Komplexe oder deutschlandweite Filialen – Unser leistungsstarkes Reinigungsteam steht zur Verfügung!

Das Verstehen und die Wahrnehmung von Kundenerwartungen und die Erlangung von Kundenzufriedenheit stehen im Mittelpunkt täglichen Handelns. Mit der Erfüllung von Servicedienstleistungen steht Liebelt Gebäudedienste ihren Kunden zur Seite. Ehrliche Beratung, budgetoptimierte Lösungen, verantwortliche und zuverlässige Projektumsetzung wird auf allen Ebenen des Unternehmens gelebt.

Liebelt Gebäudedienste GmbH & Co. KG bezieht die für die eigene Leistungsausführung erforderlichen Produkte und Dienstleistungen von zahlreichen Lieferanten aus verschiedensten Lieferketten.

Dabei ist es unser zentrales Anliegen, die Menschenrechte zu achten und den Umweltschutz zu gewährleisten.

Für uns ist die Achtung der Menschenrechte ein kontinuierlicher Prozess. Die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsplichten in Abhängigkeit der sich ändernden Kontextbedingungen, Art der Geschäftsaktivität und Größe und Struktur des Unternehmens wird stetig überprüft und fortwährend weiterentwickelt.

Für die Achtung der Menschenrechte haben wir daher menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse als integrale Bestandteile in unserer Organisation und in den Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern verankert.

Wir gewährleisten, dass die geltenden gesetzliche Regelungen, internationalen Abkommen und Konventionen und die nachstehenden aufgeführten menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten, geachtet, eingehalten und umgesetzt werden.

Unser „Code of Conduct“ bildet das Fundament unserer Unternehmenskultur und leitet unser Handeln in Bezug auf Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten und Gemeinschaften, in denen wir tätig sind. Durch die Einhaltung dieses Kodex verpflichten wir uns nicht nur zur Einhaltung der geltenden gesetzlichen Regelungen und internationalen Abkommen, sondern gehen darüber hinaus, indem wir spezifische menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten definieren und umsetzen.

Die beschriebenen Grundsätze finden Anwendung auf sämtliche Beziehungen mit Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern und öffentlichen Institutionen und sind verbindlich für alle Niederlassungen unseres Unternehmens.

Die Grundsatzerklärung findet ab dem 01.01.2024 Anwendung und wird regelmäßig auf ihre Aktualität überprüft.

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Grundsatzerklärung

Verfahrensordnung

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